Schweizer Recht · OR Art. 257b · VMWG Art. 4–8 · Jahresabrechnung gratis als PDF
Wichtig nach Schweizer Recht: Nebenkosten dürfen nur verrechnet werden wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sind (OR Art. 257b). Nicht zulässig sind Reparaturen, Erneuerungen der Anlagen, Gebäudeversicherung und Liegenschaftssteuern.
Objekt & Abrechnungsperiode
Nebenkosten nach OR Art. 257b & VMWG
Nur Positionen ausfüllen die im Mietvertrag vereinbart sind. Nicht vereinbarte Positionen dürfen nicht verrechnet werden. Akonto = monatliche Vorauszahlung mit Jahresabrechnung. Pauschale = kein Nachweis, keine Abrechnung.
Kostenart
Typ
Akonto/Mt. CHF
Effektiv/Jahr CHF (Beleg)
Diff. CHF
HEIZUNG & WARMWASSER (VMWG Art. 5) — häufig zusammen abgerechnet
Nicht als Nebenkosten abrechenbar (OR/VMWG): Reparaturen & Erneuerungen der Heizanlage, Gebäudeversicherung, Liegenschaftssteuern, Meteorwasser/Regenwasser, Hypothekarzinsen, Abschreibungen.
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